
Gedenken und Anklagen
Am 18. Januar 1996 verübten vier Neonazis aus Grevesmühlen den rassistischen Brandanschlag auf eine Unterkunft für geflüchtete Menschen in der Lübecker Hafenstraße.
Zehn Menschen starben. Zahlreiche wurden zum Teil schwerst verletzt und traumatisiert.
Bis heute wurde das schwere Verbrechen an ihnen juristisch nicht aufgeklärt. Behördenversagen, institutioneller und struktureller Rassismus sowie die gesellschaftliche Verleugnung rechtsextremer
Strukturen und von ihnen ausgehender Gewalttaten haben dies verhindert.
Doch Mord verjährt nicht!
Rassistische gewalttätige Übergriffe, Anschläge und Morde zeigen über die vergangenen drei Jahrzehnte schreckliche Kontinuität in Deutschland.
Wir gedenken der Opfer, wir bemühen uns, ihre Namen, ihre Geschichten und das maßlose Unrecht, das ihnen angetan wurde im Hier und Jetzt sichtbar zu machen. Wir setzen uns dafür ein, dass die
Gesellschaft sie nicht vergisst. Doch es braucht Veränderungen. Erinnern allein reicht nicht – es muss politische Konsequenzen haben. Es braucht eine konsequente Auseinandersetzung mit institutionellem Rassismus und nachhaltige, strukturelle Veränderungen in Behörden, Bildung, Justiz und Gesellschaft.
Wir fordern die verantwortlichen politischen Strukturen Schleswig-Holsteins dazu auf, endlich aktiv zu werden. Darüber hinaus fordern wir dazu auf, wegen des rassistischen Brandanschlages in der Lübecker Hafenstraße, strafverfolgende Ermittlungen gegen die Täter aufzunehmen. Die zuständigen Behörden und politischen Akteure sollten jetzt aktiv werden.- Zur Aufklärung des Verbrechens und zur Anklage und Verurteilung der Täter!