
5 vor 12! AfD-Verbot jetzt prüfen!
Wir wissen, dass die AfD unsere Demokratie zerstören will.
Wir wissen, dass unsere Demokratie wehrhaft ist.
Das Grundgesetz sieht ein Parteienverbotsverfahren vor. Deshalb fordern wir von den demokratischen Parteien, von Landesregierungen, Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung, beim Bundesverfassungsgericht den Antrag auf Entscheidung zu stellen, ob die AfD verfassungswidrig (Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes) oder von staatlicher Finanzierung auszuschließen ist (Artikel21 Absatz 3 des Grundgesetzes).
Am 17. Januar 2017 entschied das Bundesverfassungsgericht über ein Verbot der NPD. Dabei stellte der Zweite Senat zwar fest, dass die NPD ein auf Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtetes politisches Konzept vertritt. Wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer politischen Ziele wurde die Partei jedoch nicht verboten.
Auch die AfD vertritt ein auf Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtetes politisches Konzept (https://afd-verbot.de) und es gibt klare Anhaltspunkte, dass sie dieses Ziel erfolgreich durchsetzen kann. Denn im Gegensatz zur NPD, die keine nennenswerten Prozentpunkte bei Wahlen erzielen konnte, zeichnen sich in Umfragen zu den Landtagswahlen in mehreren Bundesländern mögliche Mehrheiten für die AfD ab. Deshalb hat das Parteienverbotsverfahren Aussicht auf Erfolg.
Deshalb halten wir ab Montag, den 24.11.2025, jeden Montag um 11:55 Uhr für 33 Minuten vor dem Bundesverfassungsgericht eine Mahnwache ab. So lange, bis das Parteienverbotsverfahren eingeleitet ist.
Bundespräsident Steinmeier sagte in seiner wegweisenden Rede am 9.11.2025: „Was wir jetzt brauchen, sind aktive Demokratinnen und Demokraten, die den Mund aufmachen, im Parlament, beim Fußball, am Stammtisch, in der Schule, an der Bushaltestelle und am Arbeitsplatz.“ Wir erlauben uns zu ergänzen: … und vor dem Bundesverfassungsgericht.
Das Bundesverfassungsgericht bietet den höchsten Schutz für unsere Demokratie. Mit unserem Spaziergang wollen wir ihm unsere Wertschätzung zeigen und die demokratischen Parteien auffordern, das Parteienverbotsverfahren einzuleiten. „Toleranz gegenüber den Intoleranten vernichtet die Toleranten und mit ihnen die Toleranz“, schrieb der Philosoph Sir Karl Raimund Popper, der 1937 aus Österreich ins britische Exil ging, als Lehre aus der Naziherrschaft.
Noch einmal Bundespräsident Steinmeier: „Die Selbstbehauptung der Demokratie: Das ist die Aufgabe unserer Zeit.“
Nie wieder ist jetzt! Für eine wehrhafte Demokratie!
Für ein AfD-Verbotsverfahren!