
AfD-Verbotsdebatte zwischen Erfahrungen und Verfassungsrecht
Parteiverbote finden sich in der deutschen Geschichte seit dem Sozialistengesetz unter Bismarck, die die Sozialdemokratie betrafen, aber ebenso gab es ein zeitweiliges Verbot der NSDAP in der Weimarer Republik sowie das generelle Parteienverbot in der Zeit des deutschen Nationalsozialismus.
In der Bundesrepublik Deutschland wurde vor dem Hintergrund des Schutzes des politischen Pluralismus daher ein Parteiengesetz erlassen, was das Verbot von Parteien vor große Hürden stellt.
Ungeachtet dessen kam es nach 1945 zu einem Verbot der NSDAP sowie der Sozialistischen Reichspartei, die eine offensichtliche Nachfolgepartei der NSDAP war und deren ehemaligen Mitglieder sich später bei der neugegründeten NPD wiederfanden. Im gleichen Zuge wurde die KPD verboten, deren Nachfolgepartei DKP – aber aus Gründen der Staatsräson 1968 zugelassen wurde. Ein Verbotsverfahren gegen die NPD als Partei scheiterte – und zwei weitere rechtsextreme Kleinstparteien wurde erst der Parteistatus aberkannt und sie dann als Vereine verboten.
Vor diesem Erfahrungshintergrund gilt es in einem Vortrag die Möglichkeiten, Folgen und auch Risiken eines Verbots der AFD zu beleuchten und gemeinsam zu diskutieren.
Der promovierte Politikwissenschaftler erläutert die Geschichte und Praxis von Parteienverboten, die rechtlichen Hürden und von den bisherigen Erfahrungen, um gemeinsam anhand dessen ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AFD zu diskutieren und sich eine fundierte Meinung zu bilden.
Anmeldungen über die Seite der Volkshochschule Berlin (folge der Quelle).
 
                                 
                                 
                                